Geschäftsordnung

des EL - Netzwerkes der Regionen

§ 1 Programmatische Grundlagen und Ziele

Die Mitglieder des Netzwerkes des „Ständigen Forum der Europäischen Linken – der Regionen“ (SFEL-R) sind dem Programm und dem Statut ihrer Partei und der Programmatik der Europäischen Linken verpflichtet.

Zweck und Ziel der grenzübergreifenden, regionalen Zusammenarbeit sind die im Rahmenvertrag getroffenen Absichtserklärungen und Festlegungen für eine Qualifizierung der politischen Arbeit im Sinne des Internationalismus und der Solidarität.

§ 2 Arbeitsgrundsätze

Im Netzwerk arbeiten die unterschiedlichsten Strukturen und Gliederungen sozialistischer und kommunistischer Parteien freundschaftlich zusammen und organisieren auf ihrer Ebene die vielfältigsten Veranstaltungen und Foren im Sinne des Aktionsprogramms der EL.

Gleichberechtigt, trotz ihres unterschiedlichen Status in der EL, bilden sie einen Koordinierungsrat des SFEL-R, der halbjährlich einen Politkalender beschließt. Seine Umsetzung erfolgt in Verantwortung der jeweiligen parteilichen Gliederung. Notwendige finanzielle Mittel zur Erfüllung der Aufgaben des Politkalenders sind vor der Beschlussfassung zu berücksichtigen und mit dem Gastgeber und dem entsprechenden Vorständen der eigenen Partei (Gliederung) abzustimmen.

Das Netzwerk ist Bestandteil der politischen und organisatorischen Arbeit der eigenen Partei (Gliederung ) innerhalb der Europäischen Linken. (ELP)

§ 3 Wahlen

Die Wahlperiode des politischen Sprechers des Netzwerkes SFEL-R, des Koordinators und seines Stellvertreters wird auf zwei Jahre festgelegt. Ihre Wahl erfolgt durch den Koordinierungsrat. Die Mitglieder des Koordinierungsrates, werden in Abstimmung mit der jeweiligen Gliederung oder Struktur der eigenen Partei, alle zwei Jahre neu bestimmt. Dies kann in einer Wahl erfolgen, oder in jeweiligen Auftrag der Gliederung der Partei geschehen.

§ 4 Einzelmitglieder der EL

Einzelmitglieder der Europäischen Linken und Sympathisanten linker Parteien sind im Netzwerk ohne Einschränkungen integriert und eine Bereicherung in der politische Arbeit für ein friedliches, soziales und gerechtes Europa.

§ 5 Öffentlichkeitsarbeit

Veröffentlichungen in Zeitungen, im Internet oder anderen Medien haben in Verantwortung der eigenen Partei zu geschehen. Veröffentlichungen oder Erklärungen des SFEL-R bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder des Koordinierungsrates und dürfen nicht dem Programm und der jeweiligen Satzung der eigenen Parteien widersprechen.

Für die Veröffentlichungen im Internet bestimmt der Koordinierungsrat einen Redakteur. Der politische Sprecher ist für das Erscheinungsbild des SFEL-R verantwortlich.

Die Internetseite www.sfel-r.de bedarf der Mitarbeit aller Mitglieder des Netzwerkes und stellt die politische Arbeit des SFEL-R und der jeweiligen Gliederung der Parteien, ihr Wirken in der EL, die Solidarität und das internationalistische Handeln in den Fordergrund.

Es informiert zugleich durch entsprechende Links über Veröffentlichungen der entsprechenden Gliederung der Mitgliedspartei.

§ 6 Koordinierungsrat

Die Mitglieder des Koordinierungsrates sind ihrer jeweiligen Struktur oder Gliederung der Partei und den SFEL-R rechenschaftspflichtig.

Der Koordinierungsrat wird durch den Sprecher oder den Koordinator/Stellvertreter des SFEL-R oder auf Antrag eines Mitglieds einberufen.

Die Sitzungen des Koordinierungsrates sind öffentlich. Den Gästen kann durch Beschluss des Koordinierungsrates Redezeit zugesichert werden.

Stimmrecht haben nur die gewählten Vertreter der jeweiligen Gliederung der Parteien.

Bei Abstimmungen gilt das Mehrheitsprinzip, bezogen auf alle anwesenden Mitglieder. Ausgenommen sind Erklärungen und Veröffentlichungen in der Presse oder anderen Medien (§5).

Strittige Fragen können in Einzelgesprächen geklärt und erneut auf die Tagesordnung des Koordinierungsrates gesetzt werden.

Der Koordinierungsrat ist für die Umsetzung des Rahmenvertrages und des halbjährlichen Politkalenders verantwortlich. Seine Mitglieder vertreten die jeweilige Gliederung oder Struktur der eigenen Partei. Er tagt abwechselnd in den einzelnen Territorien der Mitglieder.

Aktuelle Aktionen im politischen Wirken von Mitgliedern des SFEL- R können von einzelnen Mitgliedern des Koordinierungsrats ohne Abstimmung übernommen werden.

Das Betrifft insbesondere Aktionen des politischen Kampfes und der Solidarität.

Bilaterale Beziehungen zwischen den Parteien sind durch die Satzung des SFEL-R nicht betroffen.

 

Beschluss des Koordinierungsrates vom 27.11.2010