Europäisches Arbeitsrecht - ein Menschenrecht zwischen Hoffnung und Vision

Deutsch - tschechischer Gedankenaustausch

In Weiterführung der Internationalen Konferenz zu Fragen eines europäischen Arbeitsrechts in Kolberg 2010 gestalteten Mitglieder der tschechischen und deutschen Linken am 1. und 2. November in Nová Paka eine 2. Arbeitsrechtskonferenz zum Thema:

„Braucht Europa einheitliche arbeitsrechtliche Mindeststandards?“

Teilnehmer der interessanten  mehrtägigen Debatte waren u.a. Mitglieder der EL im Europäischen Parlament, tschechische Parlamentsabgeordnete,  Mitglieder des ZK der KSČM und des Weltgewerkschaftsbundes.

Die deutsche Seite war vor allem durch den Koordinierungsrat des regionalen Netzwerkes der EL, zwei Landesarbeitsgemeinschaften der Partei DIE LINKE.Brandenburg und den Gesprächskreis „Arbeitsrecht“ der Rosa – Luxemburg- Stiftung vertreten.

In der äußerst angeregten Diskussion wurde übereinstimmend herausgearbeitet, dass  es höchste Zeit ist, dem vorwiegend an wirtschaftlichen Interessen orientierten Modell Europas ein europäisches Sozialmodell entgegenzustellen, zu dessen wesentlichen Kern auch das Arbeitsrecht gehört.

Um der Zurückdrängung der sozialen und Arbeitnehmerrechte durch die europäischen Institutionen Einhalt zu gebieten, müssen überzeugende Mindeststandards für arbeits- und sozialrechtliche Regelungen auf europäischer Ebene definiert werden. Diese müssen individuell und kollektiv einklagbar sein.

Um Arbeitnehmerschutzrechte wirksam umzusetzen, bedarf es eines neuen Rahmens für das Arbeitsrecht auch auf europäischer Ebene, der nur im Schulterschluss mit den Gewerkschaften durchzusetzen ist.

Mit diesen Forderungen verabschiedete die Konferenz auch einstimmig eine Resolution an den Kongress der Europäischen Linken im Dezember dieses Jahres.
Die Konferenzteilnehmer beschlossen darüber hinaus, den begonnenen Erfahrungsaustausch weiter zu intensivieren und gemischte Arbeitsgruppen zu bilden.

Steffen Hultsch
LAG Arbeitsrecht / Arbeitsgesetzbuch